Prozess gegen junge AfD-Gegnerin

Während einer Veranstaltung des AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon im September letzten Jahres kam es zu gewaltsamen Übergriffen durch Veranstaltungsteilnehmende und die Polizei gegen eine junge, protestierende Frau (Sie wünscht, anonym zu bleiben). Trotz des ihr geschehenen Unrechts muss sie sich zum Julibeginn für ihr demokratisches Engagement vor Gericht verantworten: Der fadenscheinige Tatvorwurf lautet „Angriff auf Vollstreckungsbeamte“. Durch dieses Vorgehen gefährdet die Polizei Konstanz mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Konstanz legitimen Protest gegen menschenverachtendes Gedankengut, schützt dessen Wortführer und versucht, von ihrem eigenen Fehlverhalten abzulenken.

Wir als OAT Konstanz wurden von der betroffenen Frau kontaktiert, um uns mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu wenden. Für uns als Antifaschist*innen ist klar: Betroffen ist eine, gemeint sind wir alle!

Zur Finanzierung des Prozesses bitten wir um Spenden, am Ende des Textes finden sich die entsprechenden Kontodaten. Wir bedanken uns!
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Zum Hintergrund:

Am Montag, den 17.09.2018 fand gegen 20:00 Uhr eine Veranstaltung des
Holocaustleugners und ultrarechtem AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang
Gedeon in der GEMS in Rielasingen-Arlen (bei Singen, Landkreis Konstanz) statt [1]. Der völkisch-nationalistische Rassist und Antisemit geriet zuletzt mit einem breiten Skandal an die
Öffentlichkeit, weil er laut einem Gerichtsbeschluss offiziell als
Holocaustleugner bezeichnet werden darf [2]. Das hinderte die Gemeinde
Rielasingen-Worblingen nicht daran, ihm Räumlichkeiten zur Verfügung zu
stellen, in denen er gemeinsam mit Stefan Räpple (ebenfalls MdL AfD) in
einem öffentlichen „politischen Diskussionsabend“ [s. 1] über die Frage „Was
geschah in Chemnitz [im September 2018]?“ aufklären wollte [s.1]. Wie zu erwarten, nutzten die AfD-Abgeordneten die Veranstaltung für rassistische und antisemitische Hasstiraden:
So wurde die im Rahmen des Chemnitzer Stadtfestes am Sommerende 2018 [3] verübte rechte Hetze und Gewalt wurde während der Veranstaltung beschönigt und relativiert. Außerdem leugnete Gedeon den im gleichen Zeitraum stattgefundenen, polizeilich gefahndeten Angriff auf ein jüdisches Restaurant von mutmaßlichen Rechtsradikalen [s.3]. Antisemitische Verschwörungstheorien und rassistische Denkmuster wurden – wie gewohnt – bespielt [4].

Wie auch wir vom OAT entschließ sich die junge Frau dazu, diesem menschenverachtenden Gedankengut von Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon, der bei den letzten Landtagswahlen erschreckende 20,1% der Stimmen gewann [5], etwas entgegenzusetzen.

Mit lautstarkem Protest, Parolen wie „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda“ und Pfeifen wurde die Veranstaltung von jugendlichen Aktivist*innen gestört, um Gedeon und seinen
AnhängerInnen den Abend zu vermiesen. Daraufhin kippte die Stimmung im Veranstaltungsraum schnell: Die SympathisantInnen der AfD – überwiegend männlich und deutlich über 30 – begannen die Störer*innen verbal und körperlich anzugehen, unter dem Einsatz körperlicher Gewalt wurden die ersten Aktivist*innen aus dem Saal befördert. Ab diesem Moment war die Atmosphäre sehr geladen und aggressiv. Der von Gedeon selbstorganisierte Saalschutz-Prügelknabe trat beispielsweise einen jungen Mann in den Rücken gegen eine Tür, woraufhin diese anhaltenden Schmerzen davontrug. Weder Wolfgang Gedeon noch die anwesenden Gäste empörten sich über diesen brutalen Eklat. Nur ein Veranstaltungsteilnehmer versuchte einzugreifen und rief „Keine Gewalt!“, wurde jedoch von allen vollständig ignoriert.

Aufgrund dieser ersten Eskalation wurden mehrere Polizeibeamte samt einer Hundestaffel der Polizei Konstanz angefordert, welche nach kurzer Zeit in das Geschehen eingriff: die verbliebenden Aktivist*innen wurden allesamt von aggressiven, gewaltbereiten VeranstaltungsteilnehmerInnen mithilfe der Polizei unter Einsatz physischer Gewalt des Raumes verwiesen.

Neben den Aktivist*innen des OAT waren auch andere Personen an den
Protesten beteiligt, darunter jene junge Frau, die sich jetzt vor Gericht verantworten soll. Stillschweigend hielt sie im hinteren Teil des Veranstaltungssaals ein
Transparent hoch, auf dem ein Zitat aus der ‚Welt‘ zu lesen war: „GEDEON
darf HOLOCAUSTLEUGNER genannt werden“. Sie wurde ebenfalls von den Veranstaltungsteilnehmenden vor den Augen der anwesenden Polizeibeamten gewaltsam aus dem Raum befördert, beleidigt, körperlich angegangen und sogar mit erhobenen Stühlen bedroht. Die junge Frau musste sich gegen den wütenden Mob wehren. Diese extrem bedrohliche Situation versetzte sie in einen emotionalen Ausnahmezustand, als sie von den Polizeibeamten aus dem Veranstaltungssaal geschoben wurde. Aufgebracht konfrontierte sie die Beamten damit, dass sie demokratischen Protest verhinderten, als Reaktion darauf wurde sie von einem Polizeibeamten gewürgt, gewaltsam zu Boden gedrückt und festgenommen.

Die Konfrontation der Polizei bezüglich ihrer Vorgehensweise führte diese jedoch nicht
zur Einsicht, dass deren Handeln unverhältnismäßig und brutal war. Sie erkennen nicht, dass sie gescheitert sind, ihrer Aufgabe, demokratische Meinungsäußerungen zu schützen und die körperliche Unversehrtheit aller Anwesen zu gewährleisten, nachzukommen. Stattdessen werden die panischen Versuche der jungen Frau, die gewaltsamen Übergriffe der Polizei mit ihren Händen abzuwehren, nachträglich in Faustschläge auf Polizeibeamte umgedichtet und strafrechtlich verfolgt.

Mit großer Sorge betrachten wir die Entwicklung der Ereignisse an jenem Abend. Uns verwundert es nicht, dass eine öffentliche Diskussionsveranstaltung eines Landtagsabgeordneten derart aus dem Ruder laufen kann, aber weniger wütend sind wir dennoch nicht:

Dass ein solch brutales Vorgehen in Anbetracht des aufsteigenden Autoritarismus der Neuen Rechten inzwischen normalisiert und hingenommen ist. Dass Wolfgang Gedeon seinen eigenen Saalschutz dabeihat, der Kritiker*innen der AfD, die von ihrem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen, körperlich angreift. Dass diese Gewalt von den anwesenden VeranstaltungsteilnehmerInnen als eine legitime Reaktion auf linke Aktivist*innen betrachtet wird. Dass das Vorgehen der Polizei zuallererst diejenigen trifft, die Opfer rechter Gewalt geworden sind und nicht die Täter.
Die Polizei missbrauchte an diesem Abend erneut ihre Macht und muss mal wieder nicht mit Konsequenzen für ihr Verhalten rechnen. Solche Fälle der strukturellen Ungerechtigkeit reihen sich in Deutschland. Solange die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Dienst und die Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens durch eine unabhängige Instanz weiterhin nicht durchgesetzt werden, wird sich daran auch nichts ändern – denn das politische Interesse an einer kritischen Kontrolle der Polizei ist nicht vorhanden, wie die Verschärfung der Länder-Polizeigesetze zeigt [6] [7].

Wir verurteilen die antidemokratische, rassistische und antisemitische Grundhaltung der AfD, deren WortführerInnen rechte Gewalt befeuern. Die stattgefundene, folgenlose Polizeigewalt trägt zur Ebnung des Weges zum aufsteigenden gesellschaftlichen Autoritarismus bei.

Das Gerichtsverfahren am Anfang Juli trifft die Falsche. Das ist ein Schlag in das Gesicht für alle, denen etwas am Recht auf freie Meinungsäußerung liegt und die sich für ein solidarisches und diverses Miteinander einsetzen und ein weiterer Einschüchterungsversuch gegen antifaschistisches Engagement.

Solidarische Grüße
OAT Konstanz

Konto: Volksbank Konstanz
Inhaberin: Sozialistische Jugend Deutschland-Die Falken Ortsgruppe Konstanz
Iban: DE65692910000226651608
Verwendungszweck: Antirepression Rielasingen

Nachweise

[1] http://www.wolfgang-gedeon.de/2018/09/erinnerung-17-sept-2018/
[2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article172556716/AfD-Mitglied-Gedeon-darf-Holocaust-Leugner-genannt-werden.html
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Ausschreitungen_in_Chemnitz_2018
[4] https://www.seemoz.de/lokal_regional/ich-war-in-einem-rosa-polohemd-in-chemnitz/
[5] https://www.seemoz.de/lokal_regional/antisemit-gedeon-in-rielasingen/
[6] https://www.welt.de/regionales/nrw/article190833287/Bochum-Forscher-untersuchen-Dunkelfeld-der-Polizeigewalt.html
[7] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Staatstrojaner-in-der-Kritik-Verfassungsbeschwerde-gegen-BW-Polizeigesetz,verfassungsbeschwerde-polizeigesetz-100.html