Am 17.11 verbot die Stadt Radolfzell die für den 19.11. angemeldete
Kundgebung „Gegen den III. Weg“. Der vorgeschobene Grund waren Plakate, welche an das Kriegerdenkmal geklebt wurden.
Laut Angaben des Veranstalters wurde diese eher als Bagatelle anmutenden Straftat zum Anlass genommen ein Szenario zu konstruieren, in welchem die angemeldete Kundgebung eine Gefahr darstellen würde. Daher sei es laut der Stadt notwendig diese Kundgebung zu verbieten.
In einer journalistischen Meisterleistung schrieb der Südkurier in einer Eilmeldung, dass für diese Straftat die „Antifaschistische Aktion Konstanz“ verantwortlich sei. Diese stehe auch hinter der geplanten Kundgebung, daher sei auch am 19.11 mit Straftaten zu rechnen.
Neben der Tatsache, dass eine Gruppe mit diesem Namen nicht existiert, grenzt es an Verleumdung eine offen angemeldete Kundgebung und deren Veranstalter*innen, zum einen mit einer erfundenen Gruppe in Verbindung zu bringen und zum anderen ihnen eine von Unbekannten verübte Straftat anzulasten. Wir fordern den Südkurier hiermit dazu auf diesen jedem journalistischen Standard entbehrenden Artikel richtig zu stellen.
Das Verhalten der Stadt Radolfzell ist kein Einzelfall, schon mehrmals hat diese versucht mit konstruierten Gefahrenszenarios und lächerlichen Auflagen das Demonstrations- und Versammlungsrecht mit Füßen zu treten.
Am 8. Mai etwa wurde von Polizei und Ordnungsamt gedroht eine angemeldete Kundgebung gewaltsam aufzulösen, weil es gewagt wurde, einen Pavillion aufzubauen um den zugestandenen Infotisch vor Regen zu schützen.
Es scheint die Radolfzeller Behörden seien im Glauben, dass sie über demokratischen Rechten stehen und mit ihren Auflagen bzw. Verboten jede unliebsame Kundgebung verhindern können. Dass die Stadt dadurch, wenn es um antifaschistische Aufklärung geht, den in Radolfzell bestehenden Nazi-Strukturen -wie etwa dem III. Weg- einen riesigen Gefallen tut, ist den Verantwortlichen hoffentlich nicht bewusst.